Aufgrund der COVID-19 Pandemie gelten für den Psychotherapie-Besuch besondere Regeln:
TRAGEN VON MUND-NASEN-SCHUTZ
Grundsätzlich sind von PsychotherapeutIn und PatientIn FFP2-Masken ohne Außenventil zu tragen und ein 2-Meter-Mindestabstand einzuhalten.
Ausnahmen für PatientInnen sind bei Vorliegen sonstiger geeigneter Schutzmaßnahmen zulässig (größerer Abstand, Lüften etc.) – beides ist in meiner Praxis gut möglich.
Ausnahmen für PsychotherapeutInnen sind bei Vorliegen eines negativen COVID-19-Tests mindestens alle 7 Tage nur insofern möglich, als dann lediglich ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz von der PsychotherapeutIn getragen werden muss. Eine komplette Ausnahme vom Tragen einer Maske ist für PsychotherapeutInnen bei PatientInnenkontakt nicht vorgesehen.
Zusätzlich gibt es während der COVID-19 Pandemie die Ausnahmeregelung, dass ich Psychotherapie auch über Telefonie oder Video-Konferenz anbieten kann.